23.02.2024
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Überraschung: Bauen wird billiger
Nachdem die Baukosten jahrelang stiegen, folgt nun die Trendwende: Viele Baumaterialen werden billiger und wegen mäßiger Auftragslage lassen sich oft Rabatte aushandeln. Und auch Grundstücke haben sich deutlich verbilligt – zum Teil um 30 Prozent. Um wie viel günstiger ein Bauherr heute im Vergleich zu vor einem Jahr wegkommt, hängt aber auch stark von der Region ab – dort, wo Handwerksbetriebe schlecht ausgelastet sind, sind die Preise am deutlichsten gesunken. Die Baukosten dürften auch zukünftig auf dem nunmehr geringeren Niveau bleiben oder gar noch weiter sinken.
Der Inhalt befindet sich hinter einer Paywall.
Nachfrage nach Baudarlehen steigt massiv
Die Nachfrage nach Baudarlehen stieg im Januar 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 30 Prozent – das ist der stärkste Jahresauftakt aller Zeiten, berichtet die Immobilienfinanzierungsplattform Europace. Grund: Die Zinsen und Immobilienpreise sinken, die Löhne sind gestiegen. Damit geht die Kalkulation vieler Kaufwilliger wieder auf. Die geänderte Lage könnte sogar dazu führen, dass die Preise im Laufe des Jahres wieder steigen.
Weiterlesen auf Handelsblatt.com
Der Inhalt befindet sich hinter einer Paywall.
Urteil: Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummangel zwecklos
Wohnraummangel kann eine Eigenbedarfskündigung wertlos machen. Das entscheid jetzt das Landgericht Berlin (Az.: 67 S 264/22). Allerdings ist der Schutz vor Wohnungsverlust im verhandelten Fall auf zwei Jahre befristet. Zudem dürfe der Vermieter für diese Zeit eine höhere, marktübliche Miete verlangen. Das Gericht bezog sich auf die so genannte Sozialklausel: Den Mietern war es trotz erheblicher Bemühungen nicht möglich, anderweitig angemessenen Wohnraum zu beschaffen.
Hausbau: Preisanpassungsklausel unwirksam
Preisanpassungsklauseln in Bauverträgen, die dem Bauunternehmen bei gestiegenen Materialpreisen höhere Vergütungen sichern sollen, können unwirksam sein. Das entschied jetzt ein Gericht. Im verhandelten Fall schloss ein Ehepaar mit einem Bauunternehmen einen Bauvertrag über ein Einfamilienhaus ab. Wegen gestiegener Kosten wollte der Bauunternehmer noch vor Baubeginn den Preis um 50.000 Euro erhöhen. Das Ehepaar ließ daraufhin die Arbeiten von anderen Unternehmen ausführen und forderte die Mehrkosten vom ursprünglichen Vertragspartner. Zu Recht, wie das Oberlandesgericht Zweibrücken entschied: Die Preisanpassungsklausel sei unwirksam, weil sie offenlasse, mit welchen Preissteigerungen der Bauherr rechnen müsse.
Grunderwerbsteuer: Einnahmen brechen ein
Die Kaufzurückhaltung des vergangenen Jahres stellt die Länder vor das Problem, dass die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer binnen Jahresfrist um über 30 Prozent gesunken sind. Im ersten Halbjahr 2023 betrug das gesamte Steueraufkommen aus dieser Steuer laut Statistischem Bundesamt rund 6,3 Milliarden Euro. Das ist der tiefste Stand seit 2016, im Vorjahreszeitraum waren es noch Rekordeinnahmen in Höhe von etwa 9,5 Milliarden Euro.
Vorkaufsrecht bei Share Deals
Gewerbliche Immobilienspekulanten können sich die Grunderwerbsteuer sparen, wenn sie eine Immobilie nicht komplett, sondern nur zu maximal 90 Prozent verkaufen. Doch was, wenn dann die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch macht? Das tat jetzt die Stadt Hamburg und betritt damit juristisches Neuland. Betroffen ist das 57.000 Quadratmeter große Gelände „Freudenberger Areal“, das laut Gemeinde für die übergeordnete Entwicklung Hamburgs wichtig sei.
Eigentlich hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass Share Deals kein kommunales Vorkaufsrecht auslösen können. Allerdings ließen die Richter ein Hintertürchen: Wenn klar ersichtlich ist, dass es sich um ein Umgehungsgeschäft handelt, das explizit zur Verhinderung des Vorkaufsrechts eingesetzt wird, dann können die Gemeinden doch zuschlagen.