06.03.2024
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Immobilienverbände: Vermieter dürfen nicht auf den Kosten für Fernwärme sitzen bleiben
Die Fernwärmeversorgung in Deutschland soll deutlich ausgebaut werden. Stand jetzt würden Vermieter allerdings auf hohen Kosten sitzen bleiben. Mehrere Verbände aus der Immobilienbranche fordern die Bundesregierung deshalb in einem gemeinsamen Brief zum Handeln auf.
Im Kern geht es darin um eine bereits am 12. Juni 2023 auf dem Fernwärmegipfel angekündigte Novelle der Wärmelieferverordnung (WärmeLV). Diese müsse laut der Verbände BFW, GdW, IVD, VDIV, ZIA und vedec konsequent auf erneuerbare Wärme ausgerichtet werden, ohne dass durch den Fernwärme-Umstieg Mehrkosten entstehen. Aktuell sei Fernwärme oft zu teuer, da Vermieter Kosten nicht auf die Mieter umlegen dürften – Stichwort Kostenneutralität. Denn die besagt, dass die Kosten der neuen Fernwärme-Versorgung die Betriebskosten für die bisherige Versorgung durch den Vermieter nicht übersteigen dürfen. Das sei in der Praxis aber nicht darstellbar.
Was Eigentümer über Fernwärme wissen müssen, lesen Sie im immowelt Ratgeber.
Großvermieter: Mit legalen Steuertricks noch reicher
Großvermieter verdienen mit Steuertricks noch mehr Geld – völlig legal. Dem Staat entgehen so etwa 10 Milliarden Euro pro Jahr, schätzt das Netzwerk Steuergerechtigkeit in ihrem Jahresbericht.
Dadurch steige die Ungleichheit und fehle Geld für den sozialen Wohnungsbau, kritisiert das Netzwerk in dem Bericht, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Demnach gebe es zwei legale Steuertricks: Zum einen sind Immobilienunternehmen von Gewerbesteuer befreit. Zweitens könnten sie hohe Wertsteigerungen steuerfrei einbehalten.
Dem Bericht zufolge gebe es in Deutschland zehn Personen, die jeweils Immobilien im Wert von über 1 Milliarde Euro besitzen. Insgesamt würden wohlhabende Privatpersonen in Deutschland zusammen etwa fünf Millionen Mietwohnungen besitzen, was mehr ist als der Bestand der großen Immobilienkonzerne.
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BGH-Urteil: Verwalter wie Bauherr in der Sorgfaltspflicht
Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) muss ein WEG-Verwalter Zahlungen bei Bauarbeiten mit der gleichen Sorgfalt prüfen wie ein Bauherr.
In dem verhandelten Fall hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ein Dachsanierung für insgesamt 117.000 Euro in Auftrag gegeben. Der Verwalter leistete während der Bauarbeiten bereits Abschlagszahlungen von 104.500 Euro an den Dachdecker, obwohl nicht für alles Abschlagsrechnungen vorlagen. Bei einem Baufortschritt von 85 bis 90 Prozent wurden die Arbeiten abgebrochen. Laut einem Gutachter seien sie mangelhaft und nicht brauchbar – sie müssten wieder abgerissen werden. Die WEG verlangte vom mittlerweile entlassenen Verwalter Schadensersatz in Höhe der gezahlten 104.500 Euro sowie gleichzeitig Rückzahlung von der Dachdeckerfirma. Nach Auffassung des BGH gehöre es zur Pflicht eines Verwalters, Bauarbeiten mit der gleichen Sorgfalt wie ein Bauherr zu überwachen. Pflichtverletzungen könnten sich damit aus der mangelhaften Bauüberwachung sowie verfrühter Abschlagszahlungen ergeben. Das BGH hat den Fall zur erneuten Prüfung an das Landgericht zurückverwiesen, das die Klage der WEG in erster Verhandlung abgewiesen hatte.
Leere Büros in den USA bringen deutsche Banken in Schwierigkeiten
In den USA boomt das Homeoffice noch deutlich mehr als hierzulande. Die Folge: Viele Bürogebäude stehen leer. Doch was haben deutsche Banken damit zu tun?
Dieser Frage geht der FAZ Podcast Finanzen und Immobilien in seiner neuesten Ausgabe auf den Grund.
Mecklenburg-Vorpommern: Atomschutzbunker zu verkaufen
In Mecklenburg-Vorpommern steht eine etwas andere Immobilie zum Verkauf: ein Atomschutzbunker mit über 900 Quadratmetern Wohnfläche.
Der Kaufpreis beträgt rund 1 Million Euro. Dafür bekommt der neue Eigentümer einen Bunker aus DDR-Zeiten in Pasewalk – rund eine Autostunde von Berlin entfernt – auf einem 35.000 Quadratmeter großen Grundstück mit zusätzlichem Bürogebäude, Funkturm und Waldstück.