01.12.2023
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Urteil: Verschwiegenheitsklausel gefährdet Provision
Sieht eine AGB-Klausel in einem Maklervertrag vor, dass eine Provision fällig wird, wenn der Kunde Infos an kaufende Dritte weitergibt, so ist diese unwirksam und provisionsschädlich. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 7 U 45/22). Im verhandelten Fall erwarb ein Bekannter des ursprünglichen Maklerkunden die Immobilie. Der Makler forderte von seinem vermeintlichen Ex-Kunden nun Provision, weil er gegen eine Verschwiegenheitsklausel im Maklervertrag verstoßen habe. Vor dem OLG scheiterte der Makler allerdings: Laut Gericht gab es keine Beweise dafür, dass der Interessent ein Kaufinteresse nur vorgetäuscht habe. Zudem sein die Klausel unwirksam, weil sie in jedem Fall der Informationsweitergabe einen Provisionsanspruch auslösen würde.
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Gericht verurteilt Regierung zu Sofortmaßnahmen beim Klimaschutz
Die Klimaschutzpolitik der Regierung ist rechtswidrig. Das stellte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg jetzt fest und verurteilte die Regierung zu Sofortmaßnahmen im Gebäude- und Verkehrssektor. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesregierung müsse das aktuelle Klimaschutzgesetz beachten und für die Sektoren Gebäude und Verkehr Programme vorlegen, um die Klimaschutzziele 2024 bis 2030 einzuhalten.
Politik höheres Risiko für Immobilieninvestoren als Zinsen und Preise
Hohe Preise und gestiegene Zinsen sind nicht das größte Problem der Immobilienprofis. Die Unsicherheiten hinsichtlich künftiger gesetzlicher Rahmenbedingungen beschäftigen sie mehr, ergab jetzt eine Studie von Schick-Immobilie. 74 Prozent der Befragten Immobilienprofis nannten das Mietrecht als größten Unsicherheitsfaktor, 60 Prozent die kommenden ESG-Verpflichtungen. Nur 38 Prozent sorgten sich um weiter steigende Zinsen und 24 Prozent um weiter fallende Preise.
Signa-Pleite: Karstadt-Kaufhof soll verkauft werden
Die Signa-Pleite wird auch Auswirkungen auf den Handelskonzern Galeria Karstadt Kaufhof haben. Die Signa-Tochter Signa Retail Selection AG will ihre Geschäfte abwickeln und die Kaufhausparte vermutlich verkaufen. Der Deutsche Städtetag fordert nun die Einbindung der Städte. Sie sollen in die Gespräche zwischen Anteilseignern, Gläubigern, Eigentümern und Insolvenzverwaltern eingebunden werden. Perspektivisch sollten Städte die Möglichkeit erhalten, bei Pleiten potenziell Zugriff auf zentrale Immobilien zu erhalten.
Erster offener Fonds wertet ab
Mit dem Kanam Grund musste der erste offene Immobilienpublikumsfonds sein Portfolio abwerten. Die Abwertung liegt bei zehn Prozent. Der Fonds ist noch relativ jung: Die meisten seiner Immobilien hatte er zwischen 2019 und 2022 erworben. Damit ist ein Fondsanteil jetzt nur noch 93,21 Euro statt 104,76 Euro wert. Wer als Anleger kündigen will, muss die für offene Fonds bestehende einjährige Kündigungsfrist einhalten.
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