22.04.2021
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Trotz BVerfG-Urteil: Landeseigene Firmen sollen an Berliner Mietendeckel gebunden bleiben
Berlins Wohnen-Senator Sebastian Scheel will trotz des Urteils gegen den Mietendeckel zumindest teilweise an der Regelung festhalten. Zumindest die sechs städtischen Wohnungsunternehmen sollen weiter an die Regelung gebunden bleiben. Damit wären die Mieten für rund 320.000 Berliner Wohnungen weiterhin gedeckelt.
Scheel sagte, es sei richtig, ein solches Signal zu setzen. Mit dem Gesetz zum Mietendeckel sei die Kompetenz der Länder im Mietrecht ausgelotet worden. Nun müsse man der sozialen Gerechtigkeit wegen auf Bundesebene über Öffnungsklauseln für die Länder reden.
Berliner Linke geben Mietendeckel noch nicht auf
Der Berliner Mietendeckel ist nicht tot. So lautet die Aussage der Linken im Bundesland Berlin. Das Gericht habe nicht den Mietendeckel an sich verboten, sondern lediglich auf die Bundeskompetenz verwiesen, so Landesvorsitzende Katina Schubert. Ziel sei es nun, auf Bundesebene Druck auszuüben, um den Mietendeckel doch noch möglich zu machen.
Der Bund könne daher entweder selbst aktiv werden oder Ländern und Kommunen die Möglichkeit geben, eigenständig zu handeln. Es brauche etwas Schlagkräftigeres als die bisherige Mietpreisbremse. Die Probleme seien auch in anderen großen und zunehmend auch kleineren Städten drängend.
Bundestag reformiert Gesetz zu Share Deals
Der Bundestag hat für ein Gesetz gestimmt, das sogenannte Share Deals in Zukunft unattraktiver macht. Dadurch soll es Immobilienkäufern schwerer gemacht werden, die Grunderwerbsteuer mit Anteilskäufen zu umgehen. Am 1. Juli soll das neue Gesetz in Kraft treten, wonach die steuerauslösende Grenze künftig von 95 auf 90 Prozent gesenkt wird. Zudem soll ein Minderheitsgesellschafter seinen Anteil künftig zehn statt fünf Jahre halten müssen. Werden also vor Ablauf der zehn Jahre mehr als 90 Prozent der Anteile verkauft, fällt die Steuer an. Die Immobilienbranche kritisiert den Beschluss.
Die Share Deals hätten gerade den Zweck, Unternehmen bei Umstrukturierungen oder Verkäufen steuerlich nicht unnötig zu belasten. Dr. Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), bezeichnete das Gesetz aufgrund der Belastungen auch für kleinere Unternehmen als Bärendienst für den deutschen Wirtschaftsstandort. Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbands Deutschland (IVD), kritisierte, dass es dem Gesetzgeber nicht um Steuergerechtigkeit ginge, sondern nur um die Erhöhung seiner Einnahmen.
NRW: Grüne wollen Spekulationen Riegel vorschieben
Die Grünen in NRW wünschen sich Schritte gegen Spekulationen mit Immobilien. Das fordert die Landtagsfraktion in einem Antrag. Immobilien und Flächen in den Ballungsräumen hätten in den vergangenen Jahren stark an Wert gewonnen und seien deshalb begehrte Objekte für Spekulationen, heißt es in dem Antrag. Finanzkräftige Investoren kauften Grundstücke und Wohngebäude auf, um sie dann nach gewisser Zeit mit Gewinn wieder zu veräußern. Dies verschärfe die Wohnungsnot in den Städten.
Bereits genehmigte Wohnungen würden dagegen oft nicht gebaut, wodurch sich bereits 2019 ein Bauüberhang von 112.000 Wohnungen angesammelt habe. Zudem entgingen dem Land durch sogenannte Share Deals jährlich mehrere Millionen Euro Grundsteuereinnahmen.
Diskussion: Wie stark sollte der Wohnungsmarkt reguliert werden?
Zwei Autoren der Welt diskutieren in einem Streitgespräch über die Frage, ob der Wohnungsmarkt stärker reguliert werden sollte. „Nein“, sagt Dorothea Siems: Strengere Regelungen würden das Grundproblem der Wohnungsknappheit nur verschärfen. „Ja“, sagt Michael Fabricius: Aber ein bundesweiter Mietendeckel sei das falsche Mittel der Wahl.
Vielmehr sei es wichtig, regional reagieren zu können. Der Berliner Immobilienmarkt stehe mit vielen Zuwanderern vor ganz anderen Problemen als der in Tübingen. Zudem habe die Politik bereits mit Mietpreisbremsen und höherem Wohngeld einiges getan, so Siems.