24.03.2022
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Hohe Energiekosten sorgen für stark steigende Warmmieten
Der Anstieg der Kaltmieten hat sich zuletzt abgeschwächt. Dennoch müssen Mieter mit steigenden Wohnkosten rechnen. Schuld sind die hohen Energiepreise. Eine Analyse von immowelt rechnet ein Szenario durch.
Die höchsten Heizkosten fallen in München an, dort mussten Mietereiner 90-Quadratmeter-Wohnungen im Jahr 2021 im Median 117 Euro zahlen. Gegen Ende des Jahres stiegen die Energiepreise stark an, durch den Ukrainekrieg nun erneut. Immowelt rechnet ein Szenario durch, bei denen Mieter mit einem Anstieg ihrer Wohnkosten um bis zu elf Prozent rechnen müssen.
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BGH-Urteil benachteiligt Verkäufer beim Vorkaufsrecht für Mieter
Werden die Wohnungen eines Mietshauses in Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft, haben Mieter ein Vorkaufsrecht. Dabei dürfen sie nicht benachteiligt werden, wie der BGH urteilte. Der Verkäufer darf also nicht mehr Geld vom Mieter verlangen als von einem Interessenten auf dem freien Markt. Das auf den ersten Blick faire Urteil benachteiligt nach Ansicht einiger Rechtsexperten allerdings Verkäufer.
Wer sich eine Eigentumswohnung kauft, macht dies unter Umständen deshalb, weil er selbst einziehen möchte. Ist die Wohnung noch vermietet, dauert das eine Weile, denn er muss erst wegen Eigenbedarf kündigen. Genau aus diesem Grund lassen sich mit unvermieteten Wohnungen tendenziell höhere Preise erzielen als mit unvermieteten. Nutzt der Mieter sein Vorkaufsrecht, kann er die Wohnung sofort nutzen, wie er möchte, also entweder weiterhin dort wohnen bleiben oder umziehen und sie vermieten. Deswegen sei ein höherer Verkaufspreis gerechtfertigt, wie viele Rechtsexperten meinten – die nun allerdings vom BGH widerlegt wurden.
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BGH-Urteil: Keine Betriebskostenrückzahlung bei fehlenden Belegen
Mieter haben kein Anrecht darauf, geleistete Betriebskosten zurückzubekommen, wenn der Vermieter keine Belege vorlegt. Zwar sind Vermieter dazu verpflichtet, doch Mieter müssen sich anders wehren. Das entschied der BGH.
Bei der Betriebskostenabrechnung haben Mieter ein Recht darauf, die Belege einzusehen. Das soll Streitigkeiten verringern. Verwehrt der Vermieter diese Einsicht, müssen Mieter klagen. Eine Klage auf Rückzahlung der Betriebskosten hat dabei keine Aussicht auf Erfolg, sie könnten lediglich auf Belegeinsicht klagen. Stattdessen könnten sie aber auch einfach anstehende Betriebskosten einbehalten, bis der Vermieter die Belegeinsicht gewährt.
Klimapläne der Regierung: Doch keine Afa-Erhöhung?
Die Koalitionsparteien hatten sich eigentlich auf eine Afa-Erhöhung auf drei Prozent geeinigt, als Baustein auf dem Weg zu einem klimaeffizienten Gebäudebestand. Doch nun sind Papiere aufgetaucht, in denen die Maßnahme gestrichen wurde.
Bei dem Dokument handelt es sich um ein Verhandlungspapier, also einen Zwischenstand. Thema ist ein Maßnahmepaket zum Umgang mit den hohen Energiekosten. Die Afa-Erhöhung wurde dabei gestrichen, enthalten ist dagegen die ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarte sogenannte „Superabschreibung von Investitionen für Effizient, Digitalisierung und Klimaschutz“. Wer die Afa-Erhöhung streichen will und warum, ist unklar.
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Klimasanierung für lau! Italiens Förderprogramm scheitert grandios
So kann man‘s natürlich auch machen: Italiens Regierung versprach, sämtliche Kosten für klimagerechte Sanierungen zu übernehmen. Die Folgen sind katastrophal.
Um nur ein paar Folgen zu nennen:
– Schlösser wurden für Millionenbeträge saniert.
– Metzger stellten Sanierungsrechnungen aus.
– Heizungen wurden um 286 Prozent teurer.
– 0,9 Prozent der italienischen Immobilien wurden tatsächlich saniert …
– … für 20 Milliarden Euro. Eine Überlastung des italienischen Staatshaushalts.
Die Maßnahme wurde inzwischen gestoppt, zahlreiche Ermittler versuchen Betrügereien aufzudecken.