01.02.2022
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Doch kein Aus für KfW-Förderung?
Kommt nach dem abrupten Ende der KfW-Förderung nun die Rolle rückwärts? Offenbar sucht man in Regierungskreisen zumindest eine Lösung, um einen sanfteren Ausklang für das Ende der Förderung zu finden: Eine Übergangsregelung mit Fristverlängerung soll dafür sorgen, dass besonders energieeffiziente Bauherren doch noch in den Genuss der staatlichen Mittel kommen.
Demnach soll zumindest das besonders klimafreundliche Effizienzhaus 40 weiter von der KfW-Bank gefördert werden. Projekte mit KfW-55-Standard sollen nach der Übergangsregelung auch weiterhin förderfähig sein, wenn es sich um Ein- und Zweifamilienhäuser oder Bauvorhaben mit sozialer Ausrichtung handelt. Letzteres wären beispielsweise Studentenwohnheime oder mietpreisgebundene Liegenschaften.
Das abrupte Ende der KfW-Förderung hatte Ende Januar Schockwellen durch die deutsche Immobilienbranche geschickt. Die staatlichen Mittel waren bei viele Bauprojekten eingeplant und nach dem Ende der Maßnahmen stehen viele Finanzierungen plötzlich auf tönernen Füßen.
Neuer Service verspricht Immobilienkredit binnen 4 Stunden
Bei kleineren privaten Konsumentenkrediten ist es inzwischen eine Selbstverständlichkeit, dass die Bewilligung automatisiert und binnen Stunden erfolgt. Dieses Konzept will nun der Finanzdienstleister Europace auch auf Immobilienfinanzierungen übertragen: Die Zusagen für Darlehen sollen binnen 4 Stunden erfolgen.
Zum Start sind Partner wie Dr. Klein oder PlanetHome an die neue Plattform angeschlossen. Dort reichen Interessenten eine Handvoll Dokumente ein; das System prüft dann automatisch, ob Parameter wie unter anderem der Objektwert und die Leistbarkeit der monatlichen Tilgungsraten schlüssig sind. Gibt das System grünes Licht, erhalten Interessenten binnen weniger Stunden einen positiven Finanzierungbescheid für ein konkretes Objekt – ein entscheidender Vorteil in umkämpften Märkten, wo viele Kaufwillige gleichzeitig um eine Immobilie buhlen.
Wohngeld soll um Heizkostenzuschuss aufgestockt werden
Die steigenden Energiepreise belasten viele Haushalte. Haushalte, die Wohngeld empfangen, sollen nach dem Willen der neuen Bundesregierung daher einmal pro Jahr mit einem Heizkostenzuschuss bedacht werden.
Laut dem Gesetzesentwurf bekämen 1-Personen-Haushalte dann 135 Euro, bei 2 Personen sind es 175 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt würden sich dann weitere 35 Euro hinzuaddieren. Die Neuerung soll bis spätestens Anfang März vom Bundestag beschlossen werden.
BGH-Urteil: Mieter haben Einsichtsrecht für Original-Belege
Mieter haben grundsätzlich ein Recht darauf, bei Betriebskosten Einsicht in die Original-Dokumente zu bekommen. Eine Bereitstellung von Kopien durch den Vermieter ist nicht zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Mietern steht das Recht zu, die auf sie umgelegten Posten prüfen zu dürfen. Dafür muss auch, sofern der Mieter das wünscht, eine Einsicht in die Originale der Rechnungen und Belege gewährt werden. Allerdings müssen die Dokumente dem Mieter nicht ausgehändigt werden. Der Vermieter kommt seiner Pflicht auch nach, wenn er eine Einsicht in die Originale in seinen Geschäftsräumen ermöglicht.
BayernHeim: Maue Bilanz für Wohnungsbaugesellschaft
Mit viel Tamtam hat der bayerische Ministerpräsident Markus Söder im Sommer 2018 die staatliche Wohnungsbaugesellschaft BayernHeim ins Leben gerufen. Das Ziel: 10.000 Wohnungen bis 2025. Die Bilanz zur Halbzeit ist aber mehr als ernüchternd.
Überschaubare 234 Wohneinheiten werden von der BayernHeim derzeit verwaltet, weitere 522 befinden sich im Bau. In diesem Tempo wird das bis in 3 Jahren geplante Ziel von 10.000 Wohnungen nicht zu schaffen sein. Die BayernHeim soll im Freistaat bezahlbaren Wohnraum für kleine und mittlere Einkommensschichten schaffen. Brisantes Detail: 2016 erst hat Bayern 33.000 Wohnungen verkauft, die sich in öffentlicher Hand befanden. Treibende Kraft hinter dem Deal war seinerzeit der damalige bayerische Finanzminister: Markus Söder.
Immobilienstreit bei Ex-Kanzler Schröder
Auch der Status als Ex-Bundeskanzler schützt vor Immobilienstreitigkeiten nicht: Gerhard Schröder bewohnt mit seiner mittlerweile 5. Ehefrau eine Wohnung in Hannover, die allerdings zur Hälfte seiner 4. Frau gehört. Nun landet der Fall vor Gericht.
Schröder zahlt zwar anteilig Miete für die Wohnung, hat nun aber auf lebenslanges Wohnrecht geklagt. Schröder hat sich zwar bei Scheidung bereits ein lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht bei seiner Exfrau einräumen lassen, allerdings scheint das gefährdet, sofern diese ihren Anteil an einen Dritten veräußert. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Hannover ist nicht öffentlich und das Urteil wird für Mitte Februar erwartet.