27.01.2022
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KfW-Förderstopp: Zehntausende Einheiten betroffen
Der KfW-Förderstopp für energieeffiziente Gebäude hat zahlreiche Bauherren kalt erwischt. Zehntausende Einheiten sollen betroffen sein. Es wird befürchtet, dass zahlreiche Neubauprojekte deshalb aufs Eis gelegt werden, weil sie sich wirtschaftlich nicht mehr rentieren. Oder sie werden eben doch noch realisiert, aber eben mit niedrigerem energetischen Standard.
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Gaspreise: Wege aus der Krise
Gazprom soll sich über die niedrigen Gasreserven in Europa lustig machen. Wie also umgehen mit dem geopolitischen Problem mit der Übergangstechnologie Gas? Ein schwieriges Unterfangen, für das es aber Lösungen gibt. Beispiel Strom: Derzeit berechnet sich der Spotpreis für die Kilowattstunde Strom anhand des gerade am teuersten produzierenden Kraftwerks. Bei Knappheit diktieren also Gaskraftwerke den Strompreis. Würde man dies so umstellen, dass nicht der teuerste Anbieter, sondern die durchschnittlichen Produktionskosten den Preis bestimmten, wären die aktuellen Preiseskapaden Geschichte.
Mieten klettern im Gleichklang mit Inflation
Die Mieten klettern weiter nach oben. Allerdings nicht mehr so stark wie in den vergangenen Jahren. So wird zum Beispiel für Hamburg ein Anstieg von drei Prozent erwartet, wie aus einer Analyse des Immobilienportals immowelt hervorgeht. Der Auswertung zufolge soll es in Stuttgart sogar zu einem leichten Rückgang der Mieten kommen. In Köln würden die Mieten dagegen um fünf Prozent steigen. Untersucht wurden die 14 größten deutschen Städte.
Radon: Wo die heimliche Gefahr lauert
Das radioaktive Radon kann sich in manchen Regionen im Keller anlagern, wenn nicht ausreichend gelüftet wird. Hausbesitzer können sich aber effektiv schützen. Eine neue und hochaufgelöste Karte des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) verrät nun detailliert, wo in Deutschland die Radongefahr groß ist und wo Entwarnung angesagt ist. Nach dem Rauchen ist Radon den Angaben zufolge die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs.
Zähler defekt: Heizkostenschätzung anhand von Vergleichswohnung zulässig
Ist der Wärmezähler defekt, kann eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung nicht mehr erstellt werden. Nach einem Gerichtsurteil dürfen die Kosten dann anhand von vergleichbaren Wohnungen geschätzt werden. Das kann auch eine Wohnung in einem anderen, aber eben vergleichbaren Gebäude sein. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (Az.: VIII ZR 264/19). § 9a der Heizkostenverordnung (HeizKV) sehe mehrere Ersatzverfahren vor.