13.08.2021
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Grundsteuern steigen: Jede zehnte Gemeinde drehte 2020 an der Kostenschraube
Jede zehnte Kommune in Deutschland hat 2020 die Grundsteuer erhöht, nachdem zuvor jahrelang die Hebesätze sanken. Dieser Trend werde sich laut einer Studie des Beratungsunternehmen EY in den kommenden Jahren fortsetzen. Grund: Kommunen können ihre eigenen Einnahmen vor allem über die Grund- sowie über die Gewerbesteuer steuern. Eine Anhebung der Gewerbesteuer könnte aber den negativen Effekt haben, dass Unternehmen wegziehen, beziehungsweise sich nicht ansiedeln. So ist es für die Gemeinden einfacher, die Einnahmen über höhere Grundsteuern zu erhöhen.
Wohnimmobilien: Preisanstieg nicht zu stoppen
Der Preisanstieg bei Wohnimmobilien hält auch im zweiten Quartal 2021 trotz Corona weiter an: Eine Studie des Verbands der deutschen Pfandbriefbanken (vdp) ermittelte binnen Jahresfrist einen weiteren Preisanstieg von 10,7 Prozent. Am stärksten stiegen die Preise für Eigentumswohnungen (plus 12,9 Prozent). Mit 188,5 Punkten erreichte der vdp-Immobilienpreisindex damit einen neuen Höchststand. Basisjahr (100 Punkte) ist 2010: Das bedeutet, dass sich die Preise in gut einem Jahrzehnt fast verdoppelt haben.
Logistikimmobilien: Mieten steigen weiter
Boom bei Logistik-Immobilien: Der Flächenumsatz an den acht größten deutschen Logistik-Standorten ist im ersten Halbjahr 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um fast 50 Prozent gestiegen. Das ergab eine Marktanalyse von Realogis. Auch die Spitzenmieten sind demnach gestiegen. Der teuerste Markt für Logistik- und Industrieimmobilien im ersten Halbjahr in Deutschland sei demnach München. Hier müssen Mieter der Marktanalyse zufolge im Schnitt 8,50 Euro pro Quadratmeter und Monat zahlen.
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Welche Auswirkungen die Rückkehr der Inflation auf Immobilien hat
Oft betonen Immobilienexperten, dass Immobilien einen guten Inflationsschutz bieten? Jetzt kommt die Inflation zurück: Welche Folgen hat das für den Immobilienmarkt? Über die Konsequenzen und die Frage, ob die Inflation jetzt auf Dauer höher sein wird, diskutieren zwei IW-Immobilienexperten im Podcast. (Podcast 25:09 Minuten)
Grunddienstbarkeit an Stellplätzen: Nutzungsberechtigte müssen sich nicht an Instandhaltungsrücklage beteiligen
Berechtigte mit Grunddienstbarkeit an Tiefgaragenstellplätzen müssen laut eines BGH-Urteils (Az.: V ZR 146/20) nicht in die Instandhaltungsrücklage einzahlen. Zwar regle § 1020 (2) BGB, dass Berechtigte einer Dienstbarkeit eine Anlage in ordnungsmäßigem Zustand erhalten müssen. Auf diesen Paragrafen lasse sich die Forderung nach Beteiligung an der Instandhaltungsrücklage aber nicht stützen, so der BGH. Im verhandelten Fall war eine WEG Eigentümer von mehreren Tiefgaragenstellplätzen, bei denen zugunsten einer Nachbar-WEG eine Grunddienstbarkeit besteht.