23.04.2021
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Nach Mietendeckel-Aus: Enteignungsinitiative gewinnt an Fahrt
Die von Unions- und FDP-Politikern initiierte Verfassungsklage gegen den Berliner Mietendeckel war erfolgreich, könnte jedoch unangenehme Nachwehen haben: Denn die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ gewinnt an Fahrt. Die Initiatoren gehen davon aus, dass deutlich mehr als die erforderlichen 170.000 Unterschriften bis zum Ablauf der viermonatigen Frist am 25. Juni 2021 zusammenkommen werden.
Denn nach Bekanntwerden des Urteils seien berlinweit mehrere 10.000 Unterschriften gesammelt worden. Ein Erfolg würde die zweite Stufe des Volksbegehrens ermöglichen. Eine Civey-Umfrage habe zudem ergeben, dass 47 Prozent der Befragten für eine Enteignung seien, 44 Prozent dagegen.
Steigende Immobilienpreise werden für Banken zum Problem
Weil die Schere zwischen Beleihungswert und Marktwert bei den Immobilienpreisen immer größer wird, verteuert sich für Pfandbriefbanken die Refinanzierung von Immobilienkrediten. Dies gilt insbesondere für Banken, die sich überwiegend über Pfandbriefe refinanzieren. Experten fordern daher eine Reform der Beleihungswertermittlungsverordnung. Denn für die Beleihungswertermittlung gelten aktuell zu strenge und starre Regelungen.
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Klimawandel als Gefahr vor allem für norddeutsche Immobilien
Der Klimawandel stellt eine wachsende Bedrohung für die Werthaltigkeit von Immobilien dar – insbesondere im Norden. Norddeutschland, aber auch Staaten wie die Niederlande seien davon besonders betroffen. Nicht nur der Meeresspiegelanstieg sei bedrohlich. Auch Sturmfluten und Überschwemmungen würden künftig häufiger auftreten. Daraus ergebe sich ein Risiko für die Anlageklasse Immobilien in dieser Region, geht aus einer Studie der Fondsgesellschaft DWS hervor. In südlichen Regionen drohe zwar Wasserknappheit und zunehmende Hitze, dies solle sich der Studie zufolge aber nicht auf den Wert der Immobilien im Süden auswirken, so die Studie.
Corona-Pandemie: Verwendungsrisiko liegt beim Mieter
Pandemiebedingte Betriebsuntersagungen stellen keinen Mangel der Mietsache im mietrechtlichen Sinne dar. Dies geht aus einem Hinweisbeschluss des OLG München hervor (Az.: 32 U 6358/20). Dadurch sei zwar die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache eingeschränkt. Von einem Mangel sei aber erst dann auszugehen, wenn dieser unmittelbar mit Beschaffenheit, Zustand oder Lage der Mietsache im Zusammenhang steht. Durch eine behördliche Anordnung blieben die Räumlichkeiten aber an sich vertragsgemäß brauchbar – auch wenn der Mieter oder Pächter den Gebrauch nicht wahrnehmen kann.
Werden Tiny Houses zum Milliardenmarkt?
Warum die Last einer großen Immobilie tragen, wenn es auch eine kleine Bleibe tut? Das denken sich offensichtlich immer mehr Menschen. Tiny Houses könnten dabei das Zeug zum Milliardenmarkt haben: Momentan werden zwar nur etwa 500 Stück jährlich deutschlandweit gebaut – doch rund 58.000 Deutsche seien an der neuen Wohnart interessiert. Tiny Houses haben in der Regel maximal 45 Quadratmeter Wohnfläche und nutzen jeden Millimeter Platz optimal aus.