16.07.2024
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Immer mehr Unternehmen betroffen: Insolvenzwelle trifft Immobilienbranche
Immer mehr Unternehmen in der Bau- und Immobilienbranche gehen aufgrund des Auftragseinbruchs pleite. Der Trend ist besorgniserregend.
Im 1. Halbjahr 2024 verzeichnete die Unternehmensberatung Falkensteg 15 Insolvenzen im Bereich Projektentwicklung/Bauträger/Bau bei Betrieben mit mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz. Im 2. Halbjahr 2023 waren es 16. Im Vergleich dazu gab es 2022 insgesamt 18 Pleiten in diesem Segment, 2023 waren es 19. Auch in den Teilbranchen Grundstücks- und Wohnungswesen, Ausbauwesen, Makler und Gebäudedienstleister stieg die Zahl der Insolvenzen von 9 im Jahr 2022 auf 14 in 2023 und 16 im 1. Halbjahr 2024. Insgesamt stiegen die Insolvenzen im Immobiliensektor von 2023 auf 2024 stärker an als in der Gesamtwirtschaft.
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Weniger Stornierungen am Bau
Die Auftragslage im Wohnungsbau hat sich im Juni gebessert, es gab weniger Stornierungen als im Vormonat. Doch ist die Branche schon auf dem Weg der Besserung?
Im Juni 2024 hat sich die Auftragslage im deutschen Wohnungsbau etwas entspannt, wie eine Umfrage des Münchner Ifo-Instituts zeigt. Der Anteil der stornierten Aufträge sank von 15,1 auf 13,7 Prozent. Der Anteil der Unternehmen, die einen Auftragsmangel beklagen, verringerte sich um 1,5 Punkte auf 50,2 Prozent. Obwohl beide Werte seit einigen Monaten rückläufig sind, bleiben sie ungewöhnlich hoch. Der Mangel an neuen Aufträgen und die hohen Finanzierungskosten bleiben laut Ifo-Institut ein großes Problem im Wohnungsbau, was sich auch in der Entwicklung der Baugenehmigungen widerspiegelt. Aufgrund der aktuellen Zahlen liegt das Ifo-Geschäftsklima im Wohnungsbau trotz einer leichten Verbesserung weiterhin tief im negativen Bereich bei -44,3 Punkten.
90 Prozent aller Nebenkostenabrechnungen falsch
Vorsicht bei der Nebenkostenabrechnung! 9 von 10 Abrechnungen sind fehlerhaft. Der Staat verschwendet dadurch eine halbe Milliarde an Steuergeld.
Laut dem Dienstleister Mineko, der sich auf die Prüfung von Nebenkosten spezialisiert hat, sind 90 Prozent aller geprüften Nebenkostenabrechnungen fehlerhaft. Mieter zahlen im Durchschnitt 317 Euro zu viel. Selbstzahlende Mieter in 21 Millionen Mietwohnungen zahlen somit jährlich 6,65 Milliarden Euro zu viel für ihre Mietnebenkosten aufgrund von Fehlern der Vermieter. Bei staatlich finanzierten Mietwohnungen liegt der zu viel gezahlte Betrag bei 220 Euro pro Jahr, da diese Wohnungen kleiner sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales berichtet, dass Jobcenter die Mieten und Nebenkosten für 2,61 Millionen Bedarfsgemeinschaften zahlen, die Bürgergeld empfangen. Laut Mineko verursacht das einen jährlichen Fehlbetrag von 570 Millionen Euro an Steuergeldern, da niemand die Nebenkostenabrechnungen prüft.
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Wer muss für die Mülltonnen-Überwachung zahlen?
Damit der Müll richtig getrennt wird, werden in einem Berliner Mehrparteienhaus die Mülltonnen überwacht und bei Verstößen von einer externen Firma neu sortiert. Doch wer muss die Kosten dafür tragen?
Die Immobiliengesellschaft, die einen externen Dienstleister für die Müllüberwachung eingestellt hat, legte die Kosten zusammen mit den Wartungskosten für Rauchmelder auf die Mieter um. Diese widersprachen der Abrechnung. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab der Immobiliengesellschaft recht: Die BGH-Richter entschieden, dass die Gesellschaft die Kosten für das Behältermanagement und die Wartung der Rauchwarnmelder wirksam als Betriebskosten auf die Kläger umlegen durfte, sodass die Kläger keinen Anspruch auf Rückzahlung dieser Kosten haben. Die Kosten für das Behältermanagement sind als Kosten der Müllbeseitigung gemäß § 2 Nr. 8 BetrKV umlagefähig. Die Wartungskosten der Rauchwarnmelder sind ebenfalls umlagefähig, da sie aufgrund einer gesetzlich vorgeschriebenen Modernisierung entstanden sind und bei Abschluss des Mietervertrags berücksichtigt worden wären, wenn die Verpflichtung zur Installation bereits bestanden hätte.