11.04.2024
Ihr News-Update für die erfolgreiche
Günstiges Zeitfenster für Immobilienkauf könnte sich bald schließen
Die gesunkenen Preise und Zinsen machen den Immobilienkauf derzeit so attraktiv wie lange nicht mehr. Doch zu lange warten sollten Kaufinteressenten nicht.
Mehrere Gründe sprechen dafür, dass nun der richtige Zeitpunkt für Kaufwillige ist: So sind die Kaufpreise von Wohnimmobilien im vergangenen Jahr so stark gefallen wie seit der Jahrtausendwende nicht mehr, laut Statistischen Bundesamt um durchschnittlich 8,4 Prozent zum Vorjahr. Hinzu kommt, dass der Verhandlungsspielraum potenzieller Käufer zugenommen hat. Kaufinteressenten schafften es zuletzt, die Preise zwischen 3 und 4 Prozent unterhalb des ursprünglich geforderten Betrags zu drücken, wie eine Analyse des Kreditvermittlers Interhyp zeigt. Auch die wieder deutlich unter die 4-Prozent-Marke gesunkenen Zinsen sprechen für den Immobilienkauf. Laut Interhyp liegt der durchschnittliche Zinssatz für ein Darlehen mit zehnjähriger Zinsbindung aktuell bei etwa 3,5 Prozent. Das günstige Zeitfenster könnte sich jedoch schon bald wieder schließen. So dürfte die Kombination aus sinkenden Zinsen und gefallenen Preisen die Nachfrage nach Kaufimmobilien spürbar beleben und deren Preise wieder nach oben treiben. Laut immowelt Preiskompass zogen die Kaufpreise nach 2 Jahren Flaute bereits im 1. Quartal 2024 in 14 der 15 größten Städte an.
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Mietpreisbremse wird verlängert
Die Ampel-Koalition hat eine Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Bei einem anderen Vorhaben im Mietrecht gibt es dagegen noch keine Einigung.
Nachdem sich die FDP lange gegen eine Fortsetzung der 2025 auslaufenden Mietpreisbremse gesperrt hatte, stimmte sie nun einer Verlängerung bis 2029 zu. Diese schreibt vor, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags in angespannten Wohnungsmärkten höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Der Zustimmung der FDP war eine Verständigung der Koalitionspartner über die Vorratsdatenspeicherung vorausgegangen. Noch keine Einigung gibt es hingegen bei der sogenannten Kappungsgrenze, also der maximalen Erhöhung von Bestandsmieten innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Justizminister Buschmann sieht die im Koalitionsvertrag vereinbarte Absenkung der Kappungsgrenze für angespannte Wohnungsmärkte skeptisch und sagte gegenüber der „Welt“, dass hier noch Diskussionsbedarf zwischen den Koalitionspartnern bestehe.
Anstieg der Baupreise schwächt sich ab
Die Kosten fürs Bauen sind vor allem seit Beginn des Kriegs in der Ukraine explodiert. Nun gibt es vom Statistischen Bundesamt jedoch erfreuliche Nachrichten für angehende Bauherren.
So stiegen die Preise für den Bau von Wohnungen in Deutschland zuletzt so langsam wie seit rund 3 Jahren nicht mehr. Wie das Statistische Bundesamt bekannt gab, verteuerte sich der Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude im Februar um 2,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Zum Vergleich: Im November 2023 betrug das Plus noch 4,3 Prozent, im Mai sogar 8,8 Prozent. Inzwischen ist die Inflation jedoch wieder deutlich zurückgegangen. Für eine Abschwächung des Baupreisanstiegs dürfte dabei auch die gesunkene Nachfrage nach Neubauprojekten aufgrund der zwischenzeitlich hohen Finanzierungskosten gesorgt haben.
Urteil: Heizkessel-Explosion im Homeoffice ist Arbeitsunfall
Wer einen Unfall im Büro hat, ist versichert. Doch was passiert, wenn man sich im Homeoffice verletzt? Das Bundessozialgericht urteilte nun in einem kuriosen Fall.
Verhandelt wurde die Klage eines Mannes, der während der Arbeit im Homeoffice feststellte, dass sämtliche Heizkörper im Haus kalt gewesen seien und in der Folge die Kesselanlage im Heizungskeller überprüfen wollte. Dabei kam es aufgrund eines Defekts der Heizungsanlage zu einer Verpuffung im Heizkessel, durch die der Mann schwer am Auge verletzt wurde. Der Kläger ist bei einer Berufsgenossenschaft privat versichert, die in der Verletzung jedoch keinen Arbeitsunfall sah und damit zunächst sowohl vor dem Sozialgericht als auch vor dem Landessozialgericht Recht bekam. Die Begründung: Der Mann habe für seine zum Zeitpunkt des Unfalls im Hause befindlichen Kinder heizen wollen. Das Bundessozialgericht entschied nun anders. Demnach habe der Kläger die Heizung nicht nur aus privaten Gründen, sondern auch für seinen Arbeitsplatz wieder in Gang setzen wollen. Grundsätzlich ist bei Unfällen im Homeoffice die Frage, ob die Tätigkeit, durch die sich ein Arbeitnehmer verletzt hat, Teil des Privat- oder Berufslebens ist. Sofern die Tätigkeit in einem engen Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben steht, sind Arbeitnehmer auch zu Hause versichert.