22.02.2023
Ihr News-Update für die erfolgreiche
BGH urteilt über Reservierungsgebühren von Maklern
Dürfen Makler für Kaufinteressenten eine Immobilie gegen eine Gebühr reservieren? Und diese Gebühr dann auch einbehalten, wenn der Kauf der Immobilie platzt? Das ist rechtlich umstritten. Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt daher in der Sache.
Im konkreten Fall hatte sich ein Interessent ein Einfamilienhaus für ein Prozent der Kaufsumme bei einem Makler für einen Monat reservieren lassen. 4.200 Euro betrug die Reservierungsgebühr, die bei erfolgreichem Abschluss mit der Courtage des Maklers verrechnet werden sollte. Der Kauf kam aber letztlich nicht zustande, weil der Interessent keine Finanzierungszusage beibringen konnte. Daraufhin forderte er vom Makler die Rückerstattung der Reservierungsgebühr. Der weigerte sich und somit landete der Fall vor Gericht. Nun müssen die BGH-Richter entscheiden, ob eine Reservierungsgebühr für eine Immobilie rechtens ist.
Bauministerin kritisiert Schockstarre der Wohnungswirtschaft
Die Bauministerin Klara Geywitz appelliert an die Wohnungswirtschaft. Die Branche müsse schnell aus der derzeitigen „psychologischen Schockstarre“ herausfinden, um gegen den Einbruch des Wohnungsbaus anzugehen.
Als Gast beim Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) redete die Ministerin den Branchenvertretern ins Gewissen, die vielerorts abwartende Haltung schnell abzulegen. Wegen einer Explosion der Baukosten und der gestiegenen Zinsen haben viele Wohnungsbaugesellschaften derzeit einen Baustopp verhängt. Geywitz verweist hingegen auf die 1,1 Milliarden Euro vom Bund, die für die Schaffung von Sozialwohnungen bereitstünden. Zusätzlich gäbe es Geld der Länder, um den Wohnungsunternehmen finanziell unter die Arme zu greifen.
Neubau als Allheilmittel: Geht Deutschland den Wohnraummangel falsch an?
Der Wohnraummangel in Deutschland ist in aller Munde. Dabei hat Deutschland eigentlich genug Wohnraum, er steht nur am falschen Ort. In vielen ländlichen Regionen gibt es Leerstand, während Großstädte und Ballungsräume aus allen Nähten platzen. Wird das Problem falsch gedacht?
Der Fokus zur Bekämpfung des Wohnraummangels liegt auf dem Neubau. Den hat die Politik in der Vergangenheit stark gefördert und plant dies auch weiter. Das Ergebnis: In Vororten und am Ortsrand von Großstädten entstehen Neubaugebiete, im Zentrum verfällt die Bausubstanz. Zudem veröden viele ländliche Regionen, weil ÖPNV, medizinische Versorgung und Kinderbetreuung fehlen. Experten fordern daher von der Politik: Modernisierung statt Neubau und Infrastrukturmaßnahmen für Regionen mit Wegzug.
Knatsch zwischen Bau- und Justizministerium
Es knirscht derzeit gewaltig hinter den Kulissen der Ampel-Koalition: Etliche Minister und der Kanzler liegen miteinander über zentrale Regierungsthemen im Clinch. Unter anderem: Bauministerin Klara Geywitz von der SPD und Justizminister Marco Buschmann von der FDP. Zankapfel ist das Mietrecht.
Während die SPD-Politikerin den Schutz von Mietern stärken möchte –beispielsweise durch eine Verschärfung der Mietpreisbremse –, verweigert sich ihr FPD-Kollege gegen weitere staatliche Regulierungen. Buschmann setzt auf Neubau-Hoffnungen, um Wohnraum bezahlbar zu machen. Zwischen beiden Ministern soll es bereits vertrauliche Vieraugengespräche gegeben haben. Offenbar ohne Ergebnis: In Interviews stichelten Geywitz und Buschmann jüngst öffentlich gegeneinander.
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Mieter müssen Fledermauskot auf Terrasse dulden
Nisten auf der Terrasse oder dem Balkon Fledermäuse, hinterlassen sie dort auch ihre Ausscheidungen. Das ist per se allerdings kein Grund für eine Mietminderung und verpflichtet den Vermieter auch nicht zum Ergreifen von Schutzmaßnahmen. Das hat das Amtsgericht Starnberg entschieden.
Der Kontakt mit Fledermäusen und ihren Exkrementen zählt laut Ansicht der Richter als „Begegnung mit landesüblichen Tierarten“. Diese ist insbesondere in ländlichen Gegenden hinzunehmen. Im konkreten Fall konnte das Gericht keine Minderung der Wohnqualität erkennen, die eine Senkung der Miete rechtfertigen würde. Auch wurde der Eigentümer der Wohnung nicht dazu verpflichtet, die Kot-Belastung mit baulichen Maßnahmen zu reduzieren.